buzzhubvo.info

Cookie-Richtlinie

Wie die Website notwendige Speicherung und deine Cookie-Auswahl handhabt.

Stand: 22.09.2026

Diese Cookie-Richtlinie erläutert, wie buzzhubvo.info unter https://1764.neurogena.net lokale Speichertechnologien einsetzt und welche Wahlmöglichkeiten Besucherinnen und Besucher haben. Sie richtet sich an Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz, insbesondere im deutschsprachigen Raum. Die Seite ist ein nichtkommerzielles Informations- und Magazinumfeld rund um Fernsehgeschichte und verfolgt mit optionalen Technologien keine Werbe- oder Profilbildungszwecke.

1. Was Cookies und ähnliche Technologien sind

Cookies sind kleine Textinformationen, die eine Website im Browser ablegen oder bei einem späteren Besuch wieder auslesen kann. Ähnliche Technologien erfüllen vergleichbare Aufgaben, auch wenn sie technisch keine Cookies sind. Dazu zählt insbesondere der lokale Speicher des Browsers (Local Storage). Dieser speichert Werte im Browser unter einer bestimmten Website-Adresse und kann dort beim nächsten Besuch wieder verfügbar sein.

Solche Technologien können je nach Einsatz beispielsweise eine Auswahl, eine Spracheinstellung, technische Zustände, eine Kennung oder Messdaten speichern oder darauf zugreifen. Ob dabei personenbezogene Daten bearbeitet werden, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. buzzhubvo.info verwendet den in dieser Richtlinie beschriebenen lokalen Speicher, um die Cookie-Auswahl zu verwalten. Optionalen Kategorien wird vor einer Zustimmung nicht zugestimmt und sie werden nicht aktiviert.

2. Zweck des Einsatzes auf dieser Website

Der derzeit eingesetzte Consent Manager benötigt eine lokale Speicherung, damit die von Ihnen getroffene Entscheidung zu Cookie-Kategorien erkannt und respektiert werden kann. Ohne diese Speicherung müsste die Abfrage bei weiteren Seitenaufrufen wiederholt erscheinen oder eine frühere Entscheidung könnte nicht zuverlässig berücksichtigt werden.

Der Consent Manager bietet die gleichwertigen Auswahlmöglichkeiten «Akzeptieren», «Ablehnen» und «Anpassen». Die Entscheidung dient ausschliesslich dazu, die Einstellungen für diese Website zu verwalten. Aktuell sind keine optionalen Anbieter und keine optionalen Tracking-Skripte eingebunden. Insbesondere werden durch die hier beschriebene Auswahl gegenwärtig keine Analyse-, Werbe-, Targeting- oder Social-Media-Dienste zugeschaltet.

3. Kategorien und aktueller Einsatz

Notwendige Speicherung

Notwendig ist die lokale Speicherung der Consent-Entscheidung. Sie ermöglicht es, Ihre Auswahl anzuzeigen, zu berücksichtigen und bei einem späteren Besuch erneut zu öffnen. Diese Speicherung ist für die Verwaltung Ihrer Präferenzen erforderlich. Sie dient nicht der Reichweitenmessung, Werbung oder Verknüpfung Ihres Surfverhaltens mit anderen Websites.

Funktionale Technologien

Funktionale Technologien können zusätzliche Komfortfunktionen ermöglichen, etwa die Speicherung von Einstellungen, die nicht zwingend für den technischen Betrieb erforderlich sind. Diese Kategorie ist im Consent Manager als optionale Kategorie vorgesehen und vor einer Zustimmung deaktiviert. Aktuell sind keine optionalen funktionalen Anbieter oder Skripte eingebunden.

Analyse & Leistung

Analyse- und Leistungs-Technologien können helfen zu verstehen, welche Bereiche einer Website genutzt werden und ob Seiten technisch gut funktionieren. Diese Kategorie ist als optionale Kategorie vorhanden, aber vor einer Zustimmung deaktiviert. Derzeit sind keine optionalen Analyseanbieter und keine Analyse- oder Leistungsmess-Skripte eingebunden. Eine Zustimmung aktiviert daher aktuell keinen solchen Dienst.

Werbung und Targeting

Werbe- und Targeting-Technologien werden häufig eingesetzt, um Interessenprofile zu bilden, Werbung auszuspielen oder Aktivitäten über verschiedene Websites hinweg zuzuordnen. buzzhubvo.info verwendet derzeit keine solchen Technologien. Es werden keine Werbe- oder Targeting-Kategorien über den Consent Manager angeboten oder aktiviert.

Social Media

Social-Media-Technologien können Inhalte externer Plattformen einbetten oder Besuche einer Website mit Profilen auf diesen Plattformen verknüpfen. Solche Technologien sind auf dieser Website derzeit nicht als Cookie- oder Consent-Kategorie im Einsatz. Es werden keine optionalen Social-Media-Anbieter über den Consent Manager geladen.

4. Übersicht der tatsächlich verwendeten lokalen Speicherung

Die folgende Übersicht beschränkt sich auf die im aktuellen technischen Stand dokumentierte Speicherung. Es werden keine nicht vorhandenen Cookies, Anbieter oder Laufzeiten aufgeführt.

BezeichnungTechnik und HerkunftZweckKategorieSpeicherdauer
buzz-consent-v2Local Storage, First Party von https://1764.neurogena.netSpeichert die Cookie-Auswahl für den Consent Manager, damit sie berücksichtigt und erneut bearbeitet werden kann.Notwendige SpeicherungPersistent im Browser, bis die Speicherung im Browser gelöscht wird oder die Auswahl über den Consent Manager geändert wird.

Der Eintrag «buzz-consent-v2» ist ein Local-Storage-Schlüssel und kein klassisches HTTP-Cookie. Er wird der Website selbst zugeordnet. Aktuell sind keine externen Anbieter in dieser Übersicht aufzuführen, weil keine optionalen Anbieter oder Tracking-Skripte eingebunden sind.

5. First Party, Drittanbieter sowie Sitzungen und dauerhafte Speicherung

First-Party-Technologien werden von der Website gesetzt oder ausgelesen, die Sie gerade besuchen. Der dokumentierte Local-Storage-Eintrag ist eine First-Party-Speicherung von https://1764.neurogena.net. Drittanbieter-Technologien stammen dagegen von einer anderen Domain oder einem externen Dienst. Solche optionalen Drittanbieter sind derzeit nicht eingebunden.

Sitzungsspeicherungen bestehen in der Regel nur bis zum Schliessen des Browsers oder bis zum Ende einer Sitzung. Persistente Speicherungen bleiben darüber hinaus erhalten. Die Consent-Speicherung ist persistent: Sie bleibt im Browser bestehen, bis Sie sie über die Einstellungen ändern oder widerrufen oder bis Sie die betreffenden Browserdaten selbst löschen. Eine abweichende feste Laufzeit ist für diesen Local-Storage-Eintrag nicht angegeben.

6. Rechtsgrundlagen und Ihre Wahl nach Schweizer Recht

Für Websites in der Schweiz sind insbesondere die Informations- und Ablehnungsmöglichkeiten nach dem Fernmelderecht sowie die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) relevant. Bei der Speicherung oder beim Zugriff auf Informationen in Ihrem Endgerät informieren wir über Zweck und Möglichkeiten zur Ablehnung. Die notwendige Speicherung der Consent-Auswahl erfolgt, damit die von Ihnen verlangte Einstellung technisch umgesetzt werden kann.

Optionale Kategorien wie Funktional sowie Analyse & Leistung bleiben vor Ihrer ausdrücklichen Auswahl deaktiviert. Falls künftig optionale Technologien tatsächlich eingesetzt werden sollten, werden sie erst nach einer entsprechenden Einwilligung über den Consent Manager aktiviert, soweit dies nach den anwendbaren Vorschriften erforderlich ist. Die Kategorien Werbung, Targeting und Social Media werden derzeit nicht verwendet.

Wenn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Einzelfall anwendbar ist, etwa weil eine Person im Europäischen Wirtschaftsraum betroffen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt für nicht notwendige Technologien grundsätzlich eine vorherige Einwilligung. Die notwendige Speicherung zur Verwaltung der Auswahl wird nur im Umfang eingesetzt, der für diese technische Funktion erforderlich ist. Diese Richtlinie beschreibt die aktuelle Umsetzung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallbeurteilung.

7. So funktioniert der Consent Manager

Beim Aufruf der Website stellt der Consent Manager die Entscheidungen «Akzeptieren», «Ablehnen» und «Anpassen» gleichwertig bereit. Mit «Ablehnen» werden die optionalen Kategorien nicht freigegeben. Mit «Anpassen» können Sie die vorgesehenen optionalen Kategorien einzeln prüfen und Ihre Auswahl treffen. Die notwendige Speicherung der Einstellung bleibt davon unberührt, weil sie benötigt wird, um Ihre Wahl zu merken.

Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ebenso einfach ändern oder widerrufen: Über die Schaltfläche «Cookie-Einstellungen» unten links lässt sich der Consent Manager erneut öffnen. Dort können Sie eine frühere Auswahl anpassen oder widerrufen. Nach einer Änderung richtet sich die weitere Verwendung optionaler Kategorien nach der neuen Auswahl. Da aktuell keine optionalen Anbieter oder Tracking-Skripte eingebunden sind, werden gegenwärtig keine solchen Dienste aufgrund einer Zustimmung geladen.

8. Browser-Einstellungen und mögliche Folgen

Zusätzlich zum Consent Manager können Sie in Ihrem Browser Cookies und lokale Website-Daten anzeigen, löschen, blockieren oder deren Speicherung einschränken. Die konkreten Schritte unterscheiden sich je nach Browser und Gerät. Wenn Sie den lokalen Speicher von https://1764.neurogena.net löschen, wird auch die gespeicherte Cookie-Auswahl entfernt. Beim nächsten Aufruf kann die Abfrage deshalb erneut erscheinen.

Eine vollständige Blockierung von Cookies oder lokalen Website-Daten kann dazu führen, dass Ihre Entscheidung nicht gespeichert werden kann oder dass technische Funktionen eingeschränkt reagieren. Das Löschen von Browserdaten betrifft unter Umständen auch Einstellungen anderer Websites. Browser-Einstellungen ersetzen nicht zwingend eine Auswahl im Consent Manager, da beide auf unterschiedlichen technischen Ebenen wirken können.

9. Internationale Datenübermittlungen und Datenschutzrichtlinie

Aus der aktuell beschriebenen First-Party-Consent-Speicherung ergibt sich keine dokumentierte Übermittlung an optionale externe Anbieter. Da derzeit keine optionalen Anbieter oder Tracking-Skripte eingebunden sind, werden in dieser Cookie-Richtlinie keine internationalen Übermittlungen für solche Dienste beschrieben.

Allgemeine Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten, zu möglichen Empfängerinnen und Empfängern sowie zu Rechten betroffener Personen finden sich in der Datenschutzrichtlinie von buzzhubvo.info. Falls künftig ein optionaler Dienst mit Datenübermittlungen ausserhalb der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums eingesetzt würde, müssen die dazugehörigen Informationen und Schutzmassnahmen vor oder bei dessen Einsatz transparent erläutert werden.

10. Änderungen dieser Richtlinie

Wir können diese Cookie-Richtlinie anpassen, wenn sich der Consent Manager, die eingesetzten Technologien oder rechtliche Anforderungen ändern. Wesentliche Änderungen sollen verständlich in dieser Richtlinie abgebildet werden. Bei neuen optionalen Technologien wird die aktuelle Auswahl nicht stillschweigend auf einen neuen Zweck ausgedehnt; soweit erforderlich, wird eine neue Wahlmöglichkeit bereitgestellt.

Massgeblich ist die oben angegebene Fassung mit ihrem Aktualisierungsstand. Bitte prüfen Sie diese Seite gelegentlich, insbesondere wenn Sie Ihre Cookie-Einstellungen erneut öffnen oder ändern.

11. Kontakt

Bei Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie, zur gespeicherten Consent-Auswahl oder zur Nutzung lokaler Speichertechnologien erreichen Sie buzzhubvo.info unter [email protected].

Weiter im Fernsehgedächtnis

Unser Magazin verbindet historische Einordnung mit praktischem Produktionswissen. Alle Darstellungen folgen öffentlich zugänglichen Quellen; Unsicherheiten werden kenntlich gemacht und sachliche Korrekturen transparent geprüft.